Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer Ein-Personen-GmbH: FG Niedersachsen gibt GmbH recht
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Ein-Personen-GmbH beim Erwerb eines Pkw im Rahmen einer Sachgründung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist - obwohl die Rechnung auf die Gründerin persönlich ausgestellt war.
Sachverhalt: Die alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin gründete ihre GmbH nicht durch Bareinlage, sondern brachte als Sachwert einen Pkw ein, den sie zuvor erworben hatte. Die Rechnung über das Fahrzeug war allerdings auf sie persönlich und ihre private Geschäftsadresse ausgestellt - nicht auf die GmbH. Das Fahrzeug war ausschließlich für den betrieblichen Einsatz vorgesehen.
Das Finanzamt versagte der GmbH dennoch den Vorsteuerabzug mit der Begründung, es handle sich um einen privaten Erwerb der Gesellschafterin. Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug der GmbH seien daher nicht erfüllt.
Urteil des Finanzgerichts: Das Finanzgericht entschied zugunsten der GmbH. Es stellte klar, dass im Rahmen der Gründungsphase eine personenübergreifende Zurechnung möglich ist: Obwohl die Rechnung auf die Gründerin ausgestellt war, steht der Vorsteuerabzug dennoch der GmbH zu - denn die Gesellschafterin war selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die Richter beriefen sich dabei auf den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer sowie auf einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die formale Rechnungsadresse sei in diesem Fall nicht ausschlaggebend, sofern die wirtschaftliche Zurechnung eindeutig der GmbH zugeordnet werden kann.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen (Urteil vom 3. April 2025, Az. 5 K 111/24).
Fazit: Bei einer Sachgründung kann eine GmbH auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn die Anschaffungsrechnung zunächst auf die Gründerin persönlich ausgestellt ist - vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut wird eindeutig dem Unternehmensvermögen der GmbH zugeordnet.
Quelle: Niedersächsisches FG